Familienrecht und Erbrecht

Familienrecht und Erbrecht

Das Familienrecht als Oberbegriff umfasst sämtliche Regelungen im Hinblick auf die Rechtsverhältnisse zwischen Verwandten, Lebenspartnern und Ehepartnern. Hierzu gehören insbesondere das Eherecht – oftmals eng verbunden mit dem Scheidungsrecht -, die Gestaltung eines Ehevertrages, Kindschaftsrecht, Verwandschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht oder auch das Adoptionsrecht. Ebenfalls das Vormundschaftsrecht, das Betreuungsrecht sowie das Pflegschaftsrecht spielen eine elementare Rolle. Das Familienrecht gehört ebenfalls zu den Rechtsgebieten, in denen Frau Rechtsanwältin Oswald Sie gerne berät, betreut oder vertritt.

Unmittelbar mit dem Thema Familie geht das Thema Erbrecht einher. Es definiert die Verfügungen über bewegliches (z. Bsp. Geld) und unbewegliches (z. Bsp. eine Immobilie) Eigentum oder auch veräußerbarer Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers und seiner Erben. Zunächst klärt das Erbrecht, auf wen das Vermögen des Erblassers übergeht, so auch, wer erbt, wenn man als gesetzlicher Erbe weder im Testament noch in einer letztwilligen Verfügung bedacht worden ist (Pflichtteilsanspruch). Frau Rechtsanwältin Oswald belegt aktuell einen Fachanwaltslehrgang für Erbrecht und verfügt bereits über ein umfangreiches Wissen, um Sie auch hier vorsorgend oder im bereits eingetretenen Erbfalls umfassend zu unterstützen.